Lexikon

Bisphosphonate und Zahnimplantate

Bisphosphonate werden u.a bei Osteoporose, bei Knochentumoren und Knochenmetastasen (Absiedlung von Tumoren in den Knochen) eingesetzt, da sie durch Hemmung der Knochenresorption dem Knochenabbau entgegenwirken. Der so verlangsamte Knochenstoffwechsel behindert aber die Einheilung von Implantaten und jegliche Heilvorgänge im Kieferknochen.
Da auch bei anderen zahnchirurgischen Eingriffen, wie z.B. die Zahnentfernungen, die große Gefahr des Absterbens von Knochenabschnitten (Osteonekrose) besteht, sollte auf Eingriffe am Kieferknochen soweit wie möglich verzichtet werden. Nach bisheriger Erfahrung sind vor allem parenteral/intravenös (als Infusion) verabreichte Bisphosphonate hierbei problematisch. Auch nach Absetzen der Medikamente ist mit einer extrem langen Nachwirkdauer (von bis zu einigen Jahren) zu rechnen. Marktübliche Bisphosphonate sind:

  • Actonel® (Risedronat),
  • Aredia® (Pamidronsäure),
  • Bondronat® (Ibandronsäure),
  • Bonefos® (Clodronsäure),
  • Clodron®,
  • Didronel® (Etidronsäure),
  • Fosamax® (Alendronsäure),
  • Ostac® (Clodronsäure),
  • Skelid® (Tiludronsäure),
  • Zometa® (Zoledronsäure).

Nach intravenöser Verabreichung von Bisphosphonaten gilt zurzeit eine absolute Kontraindikation für Implantatbehandlungen und chirurgische EIngriffe am Kiefer. Nach oraler Einnahme gilt eine solche Einschränkung nicht mehr, sie wird aber noch kontrovers diskutiert. Eine sorgfältige Abwägung der Implantatbehandlung ist weiterhin sinnvoll.

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