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Heil- und Kostenplan (HKP)

Für die Bezuschussung von Zahnersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung wird ein Antrag benötigt, der so genannten Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser beinhaltet die Befundsituation im Munde des Patienten, die "Kassen-Zahnersatz"-Lösung in Form der Regelleistung und den tatsächlich geplanten Zahnersatz, der auch private Lesitungen (Implantate, Vollkeramik-Versorgungen) inklusive aller Kosten aufführen muss. 

Heil- und Kostenplan (HKP) Teil 1 (rosa Blatt)
Heil- und Kostenplan
(HKP), Teil 1 (rosa Blatt)
  Heil- und Kostenplan    
Teil 2 (privater Teil)

 

Im Teil 1 des HKP (rosa Blatt) werden auch die Kosten der kassenrechtlichen Behandlung mit Gebührenordnungs-Ziffern, der Festzuschuss durch die Krankenkasse sowie die voraussichtlichen Material- und Laborkosten aufgeführt. Der Teil 1 muss vor Behandlungsbeginn durch die Kasse genehmigt werden. Dabei wird auch der Festzuschuss per Unterschrift und Datum bestätigt. Die Genehmigung ist für 6 Monate gültig, kann aber gegebenenfalls verlängert werden.  

Die Kosten privater Leistungen werden in der Gesamtsumme zwar ebenfalls im Tell 1 vermerkt, die genaue Aufschlüsselung der privaten Zahnersatz- und Begleitleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) ist aber Inhalt des Teil 2 des HKP (siehe Bild oben). Der Teil muss wiederum vom Patienten zur Einwilligung und Bestätigung der Kostenaufklärung unterschrieben werden. Der Teil 2 informiert darüber hinaus über theoretische Kosten, wenn sich der Patient statt für private Leistungen für die Regelversorgung entschieden hätte/entscheiden würde.

Abrechnung

Unten, auf der rechten Seite des Teil 1 des HKPs befindet sich der Abrechnungsteil. Dort werden nach Abschluss der Behandlung die tatsächlichen Kosten abzüglich des Festzuschusses vermerkt, was letztendlich den Eigenanteil des Patienten ausmacht (Rechnungsbetrag). Der Festzuschuss wird von der Krankenkasse via Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) an den Zahnarzt ausgezahlt.

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