Lexikon

Regelversorgung

Die Regelversorgung beschreibt die Zuordnung von Zahnersatzoptionen zu bestimmten Befunden (z.B. eine Zahnlücke) nach kassenrechtlichen Kriterien, die das Ziel einer ausreichenden, zweckmässigen und wirtschaftlichen Versorgung haben. Die Regelversorgung ist mit der Bewertung über den sogenannten Festzuschuss verbunden, der letztendlich den Kassenanteil beim Zahnersatz ausmacht. 
Als Beispiel hierfür kann man die Zahnlücke nehmen, bei der die Regelversorgung eine Brücke darstellt und damit der Festzuschuss für eine Brücke gewährleistet wird (unabhängig davon, ob sich der Patient doch für ein Implantat entscheidet).
Die Regelleistung wird bei der Beantragung von Zahnersatzleistungen durch die Kasse im Heil- und Kostenplan (HKP) vermerkt. 

Vergleiche hierzu auch: