Seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer
mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Gespräche über eine
Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zum heutigen
Tage haben die Verantwortlichen dort nicht verbindlich erklärt, ob Pläne
bestehen, eine sog. Öffnungsklausel in der neuen GOZ zu verankern –
obwohl die Ablehnung der Klausel für den zahnärztlichen Berufsstand
existenziell ist.
Auf seiner außerordentlichen Vorstandssitzung am
späten Dienstag-Abend hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
daher folgenden Beschluss gefasst:
“Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch
den Koalitionsvertrag - zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und
dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde
durch die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil die
GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt
würden.”
Die Bundeszahnärztekammer fordert die
Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in
der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung
mit einer Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für
Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht
verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufstand nicht
akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und
betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt - beizubehalten.
Ergänzend zu diesem richtungsweisenden Beschluss
wurde ein 5-Punktepapier verabschiedet, das gemeinsam mit der
Bundesärztekammer noch im Laufe der Woche an die politischen
Entscheidungsträger versendet wird.