Fachmagazin für dentale Implantologie für Ärzte, Zahnärzte und Zahntechniker

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BZÄK fordert deutliches Bekenntnis gegen eine Öffnungsklausel in der GOZ


Seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer

mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Gespräche über eine

Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zum heutigen

Tage haben die Verantwortlichen dort nicht verbindlich erklärt, ob Pläne

bestehen, eine sog. Öffnungsklausel in der neuen GOZ zu verankern –

obwohl die Ablehnung der Klausel für den zahnärztlichen Berufsstand

existenziell ist.

 

Auf seiner außerordentlichen Vorstandssitzung am

späten Dienstag-Abend hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

daher folgenden Beschluss gefasst:

“Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch

den Koalitionsvertrag - zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für

Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und

dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde

durch die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil die

GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt

würden.”

Die Bundeszahnärztekammer fordert die

Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in

der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung

mit einer Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für

Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht

verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufstand nicht

akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und

betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt - beizubehalten.

Ergänzend zu diesem richtungsweisenden Beschluss

wurde ein 5-Punktepapier verabschiedet, das gemeinsam mit der

Bundesärztekammer noch im Laufe der Woche an die politischen

Entscheidungsträger versendet wird.

 

Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 15. September 2010